AGB


Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§1 Allgemeines

  1. Die uns erteilte Bestellung und alle künftigen Bestellungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt, die durch den Auftrag, spätestens durch die Annahme der Lieferung als anerkannt gelten.
  2. Änderungen, abweichende Vereinbarungen oder eigene Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung durch uns verbindlich.

 

§2 Lieferung und Lieferverzug

  1. Wird der Verkäufer an der rechtzeitigen Lieferung durch beim Verkäufer oder bei den Zulieferern des Verkäufers auftretende Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen gehindert, z.B. durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder unvorhergesehene Materialverknappung, ohne daß der Verkäufer dies zu vertreten hat, verlängert sich die Lieferzeit um einen angemessenen Zeitraum, ohne daß dem Käufer hieraus Ansprüche erwachsen.
  2. Teillieferungen sind zulässig.
  3. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers unabhängig davon, ob der Versand vom Erfüllungsort aus erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald die Ware unser Lager verläßt oder dem Transportunternehmen übergeben ist. Das gleiche gilt auch, wenn der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen erfolgt.

 

§3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Preise verstehen sich netto exklusive Mehrwertsteuer.
  2. Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen netto oder innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto zu begleichen.
  3. Alle Preise verstehen sich ab Lager Hamburg. Mindestbestellwert € 50,00. Kleinstaufträge zwischen € 50,00 und € 100,00 werden mit einer Versandkostenpauschale von € 9,50 versandt. Für Aufträge unter € 50,00 wird eine zusätzlicheMindermengenpauschale von € 5,00 berechnet.
  4. Wird ein Zahlungsziel überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesdiskontsatz zu berechnen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einemhöheren Zinssatz oder der Käufer eine Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist.
  5. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Diskont-, Einzugs- oder sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers.
  6. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

§4 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns an allen von uns gelieferten Waren das Eigentum vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnung ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung des Saldos.
  2. Der Käufer ist berechtigt, über gekaufte Ware im Rahmen eines ordnungs gemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Alle Forderungen aus einem Weiter- verkauf von Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtun- gen uns gegenüber ordungsgemäß nachkommt, bleibt er zur Einziehung der Forderung berechtigt. Erfüllt der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß, so sind wir berechtigt, die Abtretung dem Dritten anzuzeigen und die Forderung selbst einzuziehen.
  3. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer gegebenen Sicherungen dessen Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

 

§5 Gewährleistung und Haftung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Lieferung zu untersuchen. Offene Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Einbau, versteckte Mängel sofort nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen.
  2. Wir gewährleisten, daß alle von uns gelieferten Produkte innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten ab Rechnungsdatum frei von funktionalen Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
    Wenn Beschädigungen bzw. Mängel funktionaler Art bereits beim Auspacken festgestellt werden, dann installieren Sie das Produkt nicht. Die Installation eines Produktes mit bereits bestehendem Schaden könnte zum Erlöschen Ihrer Garantieansprüche führen.
    Bei allen anderen Reklamationen innerhalb der Gewährleistungsfrist schicken Sie uns das Produkt frei Haus zu und fügen Sie folgende Unterlagen bei:1. Fehlerbeschreibung.
    2. Gerätemodell mit Kopie des Bordbuches, aus der die Laufleistung
    des Produktes hervorgeht.
    3. Testkopien, auf denen der Fehler zu erkennen ist.Reklamationen ohne vollständige Unterlagen können nicht bearbeitet werden.
    Laufzeitangaben der Hersteller sind Durchschnittswerte, die zum Teil in der Praxis nicht errreicht werden können, sondern nur unter Laborbedingungen. Laufzeitgarantien können daher von uns nicht übernommen werden.
    Mechanische Beschädigungen, die durch falsche Bedienung des Endanwenders, durch den Techniker oder das Gerät verursacht wurden (d.h. umlaufende Kratzer, Streifen,Abrieb oder querlaufende Kratzer) sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Schadensersatzansprüche des Käufers wie z.B. Ersatz von Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinnen usw. werden ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
  4. Oben genanntes gilt auch für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Eine weitergehende Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften trifft uns nur, falls die Zusicherung den Käufer gerade gegen den eingetretenen Mangelfolgeschaden absichern sollte.

 

§6 Schlußbestimmungen

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers.
  2. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäfts verbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
  3. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort dorthin verlegt.
  4. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
  5. Für den Vertrag und eventuelle Streitigkeiten wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart, auch wenn der Käufer seinen Sitz im Ausland hat.